Digitalisierung im Gesundheitswesen

Deutschland zieht nach, aber die Bürokratie bleibt

23.08.2023

Der Europäische Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space, kurz EHDS) ist eine wegweisende Initiative, die darauf abzielt, den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten über Grenzen hinweg zu erleichtern. Hierbei steht der Datenschutz im Vordergrund, um eine vertrauenswürdige Übertragung sensibler medizinischer Informationen zu ermöglichen. Diese Maßnahme schafft eine interoperable Infrastruktur, die die Forschung, Diagnose und Behandlung auf europäischer Ebene fördert.

Ergänzend dazu legt das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) klare rechtliche Richtlinien für die Verwendung von Gesundheitsdaten fest. Es regelt, wie diese Daten gesammelt, verarbeitet und genutzt werden dürfen, um die individuellen Rechte und die Privatsphäre zu schützen. Dieses Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für den verantwortungsvollen Umgang mit Gesundheitsdaten im Rahmen des Europäischen Gesundheitsdatenraums, wodurch das Vertrauen der Bürger auch in die elektronische Patientenakte gestärkt werden soll.

Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) wiederum ergänzt diese Bemühungen durch die Schaffung eines umfassenden Rahmens für digitale Dienste im Gesundheitswesen. Es fördert Innovationen wie Telemedizin und E-Health-Anwendungen, um die Gesundheitsversorgung für Bürger effizienter und zugänglicher zu gestalten.

Zusammen bilden der EHDS, das GDNG und das DigiG eine wegweisende Strategie. Diese zielt darauf ab, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, medizinische Forschung voranzutreiben und gleichzeitig die Privatsphäre und Rechte der Menschen zu wahren, während das Potenzial der digitalen Transformation im Gesundheitswesen voll ausgeschöpft wird.

Sowohl zum Referentenentwurf des GDNG wie auch des DigiG wurden jetzt erste Stellungnahmen verschiedener beteiligter Akteure, wie u.a. dem vfa, veröffentlicht. Grundsätzlich geht der Gesetzgeber zwar wichtige Schritte, um gerade im deutschen Datenschutzwirrwarr den Anschluss an die Realität zu schaffen, aber es werden zukünftig weitere Anstrengungen folgen müssen, um vor allem den bürokratischen Aufwand zu verringen (Stichwort 16 Landesdatenschutzbehörden), damit Deutschland als Forschungs- und Entwicklungsstandort seine Attraktivität behält.