Seine Bedeutung für die klinische Forschung
02.05.2024
Das Wachstumschancengesetz, auch bekannt als „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“, ist eine wegweisende gesetzliche Initiative in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten. Mit dem Ziel, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu stärken, wurde das Gesetz geschaffen, um Unternehmen Anreize für verstärkte Investitionen in Forschung und Entwicklung, unter anderem auch im Bereich der klinischen Forschung, zu bieten.
Klinische Forschung und Entwicklung
Die klinische Forschung spielt eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung neuer medizinischer Therapien, Diagnoseverfahren und Medikamente. Sie ermöglicht es, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über die Wirksamkeit und Sicherheit medizinischer Innovationen zu gewinnen, bevor diese auf breiter Ebene in der Gesundheitsversorgung eingesetzt werden. Allerdings sind klinische Studien oft sehr kosten- und zeitintensiv. Das stellt viele Unternehmen der Branche vor große Herausforderungen.
Ansatzpunkte des Wachstumschancengesetzes
Hier setzt das Wachstumschancengesetzt an – es ermöglicht beispielsweise Forschungsausgaben steuerlich geltend zu machen oder von steuerlichen Vergünstigungen zu profitieren, wenn bestimmte Kriterien in Bezug auf die Forschungsaktivitäten erfüllt werden. Neben finanziellen Auswirkungen sollen durch das Gesetz auch Entwicklungsprozesse beschleunigt und Bürokratie abgebaut werden. Dies soll zur Stärkung des Forschungsstandortes Deutschland beitragen und am Ende den Patientennutzen maximieren.
Ausblick
Insgesamt bietet das Wachstumschancengesetz eine wichtige Grundlage für eine gestärkte klinische Forschung in Deutschland. Durch die Schaffung von Anreizen für Unternehmen wird nicht nur die Innovationskraft im Gesundheitssektor gesteigert, sondern auch die Möglichkeit geschaffen, die Gesundheitsversorgung durch fortschrittliche medizinische Lösungen nachhaltig zu verbessern. Das Wachstumschancengesetz wurde am 24. November 2023 vom Bundestag verabschiedet, woraufhin der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrief. Das laufende Vermittlungsverfahren bleibt also abzuwarten.