Eine Bundesoberbehörde ist eine dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit zugeordnete Behörde mit spzialisierten Aufgaben wie z.B. genehmigen von klinische Prüfungen, Zulassung/Registrierung von Arzneimitteln und die Überwachung und Überprüfung der Arzneimittelsicherheit und des Arzneimittelverkehrs. In Deutschland sind dies das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) und das PEI (Paul-Ehrlich-Institut).