Eine dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit zugeordnete Bundesoberbehörde. Sie genehmigt klinische Prüfungen, ist zuständig für die Zulassung/Registrierung von Arzneimitteln und die Überwachung und Überprüfung der Arzneimittelsicherheit und des Arzneimittelverkehrs. Des Weiteren ist das BfArM für die Risikoüberwachung von Medizinprodukten zuständig. BfArM Website